Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Mietstudio Bonn durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen, insbesondere jedwede Vermietung des Mietstudios und der in der Mietsache enthaltenden Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.

Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios, der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots, durch den Mieter.

Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne Einbeziehung aller zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Mietstudio Bonn.

2. Miete

Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

Die Benutzung von Licht-, sowie fotografischem Equipment bedarf teilweise der zusätzlichen Miete und Nutzungsbedingungen für Equipment. Eine Preisliste und die Nutzungsbedingungen können gesondert angefragt werden, sofern diese nicht im Anhang enthalten sind.

Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein von der Mietstudio Bonn nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine längere Nutzung als die 10 Stunden Tagesmiete wird als Überstunden nachkalkuliert. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleiben diese kostenlos – bei Stornierung 5 Tage vor dem Termin werden 50%, bei 2 Tage bis vor dem Termin 100% der Mietgebühr fällig. Sollte mit Absage ein Ausweichtermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und im Voraus bezahlt werden, entfällt die Stornogebühr. Sollte der Ausweichtermin auch nicht eingehalten werden, wird dieser mit weiteren 100% berechnet.

Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Catering, Styling, Studioaufsicht, bestimmte Requisiten, Getränke (außer Kaffee), Catering können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten. Ebenso wird eine Energiekostenpauschale gemäß aktueller Preisliste pro Buchungstag gesondert abgerechnet.

3. Zahlungsbedingungen

Die Miete ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Spätestens am Buchungstag in bar zu entrichten. Ausnahme: Bei Stornierung des Termins ist die fällige Gebühr sofort zu entrichten oder gegebenenfalls im Voraus in bar zu entrichten. (siehe Punkt 2d) )

Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen laut Punkt 2 b) und f) aufgeführt, werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und sind ebenfalls in bar umgehend zu begleichen.

Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.

4. Nutzung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- oder Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. In Ausnahmefällen sind unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.

Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesem genutzt werden.

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.

Die Mietstudio Bonn ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Mietstudios nicht mehr vereinbar sind.

5. Zustand der Räume

Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.

Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung, insbesondere durch Creme und Fettflecken, befinden, behält sich der Vermieter vor, die Reinigung der Räume zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Mieter in Rechnung zu stellen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle vom der Mietstudio Bonn vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum der Mietstudio Bonn.

Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

7. Haftung

Für die vom Mieter in das Mietstudio eingebrachten Gegenstände oder Equipment (Garderobe, Requisiten, Technische Geräte) übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Der Mieter haftet gegenüber der Mietstudio Bonn und seinen Gesellschaftern für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an der Einrichtung sowie allen Geräten, Equipment, Requisiten. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter oder Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Für Personen und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (zum Beispiel Mietausfall). Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder andere Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.

Die Mietstudio Bonn und deren Gesellschafter haften für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

8. Urheberrecht

Der Mieter ist verpflichtet, die für alle in den Räumen des Fotostudios herzustellenden Bildaufnahmen erforderlichen Leistungsschutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte auf eigene Rechnung zu erwerben.

9. Recht

Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn